Um dauerhaft eine gute Qualität der Betreuung gewährleisten zu können, sind - neben der persönlichen Eignung - folgende Qualifikationen Grundvorraussetzung:
- Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII (Überprüfung
und Verlängerung alle 5 Jahre)
- jährliche Fortbildungen (mind. 20 UE)
- Vernetzung und Austausch mit anderen Tagespflegepersonen
- Erste Hilfe am Kind (Auffrischung alle 2 Jahre)
- Umfassender Versicherungsschutz der betreuten Kinder (Unfallkasse Hessen, Haftpflichversicherung)
- einwandfreies, erweitertes
Führungszeugnis (auch der im Haus lebenden Familienmitglieder)
Weitere Qualifikation:
Im Dezember 2015 habe ich das Bundeszertifikat erhalten (freiwillige Zusatzqualifikation)
Fortbildung nach dem BEP (Bildungs-und Entwicklungsplan) zum Thema: Integration (2019)
Fortbildung: Pädagogik nach Emmi Pikler (2019)
Kompaktkurs Montessori Pädagogik, staatlich anerkannt (2020)